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Ein Heilpraktiker übt seine Tätigkeit in dem Bereich Heilkunde aus. Die Zulassung zum Heilpraktiker unterliegt einer Überprüfung. Um diese Prüfung abschließen zu können muss der angehenden Heilpraktiker mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sein; körperlich, geistig und seelische für den Beruf geeignet sein, ein Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt vorweisen und mindestens den Hauptschulabschluss erreicht haben. Der Inhalt der Prüfung stammt aus den Bereichen: Krankheiten, Körperbau, Diagnose und Medikamente.
Wer eine Ausbildung zum Heilpraktiker absolvieren möchte, besucht in der Regel zwei bis drei Jahre eine private Heilpraktikerschule. Den Abschluss bildet die so genannte Heilpraktiker-Prüfung, die aus einem mündlichen und schriftlichen Teil besteht. Vorrangig wird in der Prüfung auch getestet, ob von dem angehenden Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Wer als Heilpraktiker eine Vollzulassung erreichen möchte, muss eine so genannte amtsärztliche Prüfung ablegen. Diese Prüfung umfasst Gebiete aus der Medizin, Naturheilkunde und Fachpraxis.
Die Frage der Zusammenarbeit von Heilpraktikern und Ärzten und Psychologen gestaltet sich in der Praxis häufig als schwierig. Im medizinischen Bereich fehlt den Heilpraktikern oft die notwendige Qualifikation, wie sie bei Ärzten vorliegt und von diesen gefordert werden. Positiv gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern, Ärzten und Psychologen, wenn es um ergänzende Maßnahmen für den Patienten geht, wie in Lebensberatung, Akupunktur und ähnlichem. Nähere Einzelheiten zum Beruf des Heilpraktikers sind im Heilpraktikergesetz zu finden.
Zurzeit sind in Deutschland ca. 20.000 Heilpraktiker tätig. Die Organisation der Heilpraktiker erfolg über verschiedene Fachverbände.
Verschiedene Bereiche von Heilpraktikern: - Homöopathie - Kinesiologie - Akupunktur - Bioenergetik - Atemtherapie
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